Arbeitsweg mit dem Rad: Gesetz adaptieren!
Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause gilt in Österreich als Arbeitsunfall. Eigentlich. Denn wie ein Gerichtsurteil im Fall eines 42-jährigen Oberösterreichers zeigt, kann die nach Einschätzung von Versicherung und Gericht „falsche“ Streckenwahl dazu führen, dass ein Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird – mit potenziellen Folgen für die Versicherungsleistungen, die der oder die Verunfallte bekommt.